Da derzeit die Durchführung einer öffentlichen Versteigerung nicht möglich ist, wird das BürgerBüro künftig diverse Fundgegenstände, wie Fahrräder online versteigern. Gemäß § 980 BGB können Empfangsberechtigte bestehende Ansprüche an Fundsachen bis zum 11.09.2020 im BürgerBüro zu den bekannten Öffnungszeiten geltend machen. Beachten Sie bitte, dass Sie für das Aufsuchen des Stadthauses unter www.schwerin.de oder telefonisch unter 0385 545-1111 einen Termin buchen müssen. Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche, die Fundgegenstände werden gelistet und ab dem 14.09.2020 in regelmäßigen Abständen über https://www.zoll-auktion.de online versteigert.