In der Landeshauptstadt Schwerin besteht die Nachfrage nach Tiny Häusern. Dies sind vollwertige Klein- oder Minihäuser mit einer Wohnfläche von circa 50 Quadratmetern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Flächenentwicklung zu schaffen, ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig.
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 126 „Tiny Häuser Warnitz - Bahnhofstraße“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Warnitz und ist südlich der Bahnlinie gelegen. Die Fläche grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an und umfasst eine Flächengröße von circa 0,45 Hektar. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist die Errichtung von fünf bis sechs fest verbauten sowie vollständig erschlossenen Tiny Häusern. Der vorhandene Zufahrtsweg mit der Anbindung an die Bahnhofstraße bedarf einer Sanierung und soll für die Erschließung der Tiny Häuser genutzt werden. Zusätzlich sind gemeinschaftliche Nutz- und Parkflächen sowie Fahrradabstellbereiche geplant.
Der Fachdienst „Stadtentwicklung und Wirtschaft“ lädt Sie hiermit zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer digitalen Veranstaltung am Mittwoch, 08.06.2022 um 17:30 Uhr ein.
Der Fachdienst stellt Ihnen die Ziele der geplanten Entwicklung vor und freut sich über Ihre Anregungen, die Sie aktiv mit in den Planungsprozess einbringen können.
Der Teilnahmelink wird am Tage der Veranstaltung unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung eingestellt. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum