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Öffentliche Ausschreibung für den Betrieb der Naturschutzstation Zippendorf 18.11.2024

Die Naturschutzstation in Zippendorf. © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt den Betrieb der Naturschutzstation Schwerin am Standort der ehemaligen Dorfschule Zippendorf, Am Strand 9, unter folgenden Bedingungen aus:

Allgemeines

Grundlage für den Betrieb der Naturschutzstation am Standort der ehemaligen Dorfschule Zippendorf, Am Strand 9, bildet der Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2014 (DS 01787/2014). Nach Auslaufen des jetzigen Betreibervertrages wird ab 01.04.2025 ein neuer Träger für die Naturschutzstation Schwerin gesucht. In dieser Station sollen vorrangig Informationen und Erlebnisse zu den Naturräumen in der Stadt (Seen, Wälder und Wiesen) sowie zur Biologischen Vielfalt in Schwerin vermittelt werden.

Objektbeschreibung 

Zu dem Objekt Am Strand 9 zählt ein saniertes, denkmalgeschütztes Haus mit Keller, Erd- und Obergeschoss. Dieses Haus wurde seit über 35 Jahren als Naturschutzstation genutzt. In einem Anbau befindet sich ein kleiner Laborraum und daneben noch ein größerer Werkstattraum. Auf dem dazugehörigen Gartengelände existiert u.a. eine freistehende, ältere Solaranlage sowie ein Imkerhaus.

Ausschreibungsbedingungen

1. Besichtigung

Die Besichtigung ist von öffentlichen Straßen und Wegen aus möglich. Das Betreten des Ausschreibungsobjektes (Gebäude, Garten) ist nur auf Anfrage und im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Schwerin gestattet.

2. Eignungsvoraussetzungen

Der neue Träger muss über professionelle Erfahrungen in der Entwicklung und Durchführung naturschutzpädagogischer Konzepte verfügen. Neben naturschutzpädagogischen Erfahrungen werden besondere faunistische und sonstige lokale, naturkundliche Kenntnisse erwartet.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass neben einer geförderten Vollzeitstelle weitere ehrenamtlich Tätige in der Station aktiv werden. Der neue Betreiber sollte u.a. eng mit dem Freilichtmuseum Mueß und dem Zoo Schwerin zusammenarbeiten und ein eigenständiges Aufgabenprofil mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen erstellen. Weiterhin wird eine enge Zusammenarbeit mit der/ dem Mitarbeitenden der zukünftigen Natura 2000-Station für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ erwartet.

Dem zukünftigen Träger steht es frei, Fördermittel zur Aufstockung von Personalstellen sowie zur Erweiterung des Angebotsprofils der Station zu akquirieren.

Weitere allgemeine Anforderungen an den externen Träger werden in der Anlage 2 beschrieben.

3. Betreiberkonzept

Auf Basis der in der Anlage 1 beschriebenen Aufgabenfelder der Naturschutzstation Schwerin ab 2025 wird von jedem Interessenten ein Rahmenkonzept für die Betreibung der Station bis 2030 erwartet. In diesem Rahmenkonzept müssen Angaben zum Personal, zur Organisation und zur speziellen, inhaltlichen Ausrichtung dargestellt werden.

4. Leistungen des Anbieters

Vorbehaltlich der Bestätigung im Haushalt 2025 wird dem zukünftigen Betreiber eine vorerst auf 5 Jahre befristete, jährliche Festbetragszuwendung in Höhe von 60.000 € im Rahmen eines kostenfreien Miet- und Betreibervertrages gewährt.

Ausschreibungsverfahren

1. Auswahlkriterien und –verfahren

Interessierte Akteure/Vereine bewerben sich unter Beachtung der in den „Aufgabenfeldern der Naturschutzstation ab 2025“ skizzierten Anforderungen mit einem inhaltlichen und personellen Konzept bei der Landeshauptstadt Schwerin um die Trägerschaft für die Naturschutzstation Schwerin.

Die Stadtverwaltung sucht nach Auswertung der Bewerberunterlagen und dem Führen von Bietergesprächen den geeignetsten Bewerber aus. Zu den Auswahlkriterien gehören die Qualität des eingereichten Rahmenkonzeptes sowie die Eignung und Erfahrung des Antragstellers und des vorgeschlagenen Personals.

2. Fristen

Bewerbungsunterlagen müssen in einem verschlossenen Umschlag 

spätestens bis zum 31.01.2025 / 12 Uhr

in der Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Umwelt, Fachgruppe 36.2 Naturschutz und Landschaftspflege, Am Packhof 2-6 eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels.

3. Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt.

4. Ansprechpartner

Dr. Daniel Meyer-Kohlstock
Leiter Fachdienst Umwelt
dmeyer-kohlstock@schwerin.de; Tel.: 0385 - 545 2451

Britta Gronewold
Leiterin Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege
bgronewold@schwerin.de, Tel.: 0385 - 545 2452

 

Anlagen:

Anlage 1 - Aufgabenfelder der Naturschutzstation Schwerin ab 2025

Anlage 2 - Wichtige allgemeine Anforderungen an den externen Träger

Downloads/Links:

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