
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried" beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krebsförden an der Straße Ellerried. Es umfasst das Areal des ehemaligen Heimtextilienmarktes. Planungsziel ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelfachmarktes mit maximal 30.000 m² Verkaufsfläche sowie eines Raumausstattungs- und Heimtextilienmarktes mit maximal 2.500 m² Verkaufsfläche. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05. Mai bis 06. Juni 2025 auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem Landesportal Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de öffentlich aus. Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird eine physische Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2–6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen einreichen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten. Umweltbericht mit Kompensationsermittlung, Artenschutzbericht, Stellungnahme zur Schallimmissionssituation. Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Aussagen über zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschafts- und Ortsbild; Auswirkungen auf die Lebensräume von Zauneidechsen, Fledermäusen und Brutvögeln; Auswirkungen des vom Möbelmarkt ausgehenden Lärms auf benachbarte Wohnbebauung.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister