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Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ 16.09.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 30.08.2022 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ beschlossen.  

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand und grenzt unmittelbar an die benachbarte Gemeinde Seehof. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung waren die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Einbindung und die Erhaltung der vorhandenen Freiraumstruktur. Dabei wurde den Bauherr:innen ein individueller Gestaltungsfreiraum ermöglicht. Dieser Freiraum an Gestaltung wird allerdings zu sehr ausgeweitet, sodass einzelne Anpassungen notwendig sind. Die Änderung betrifft Festsetzungen sowie Ergänzungen sowohl im Bebauungsplan als auch in der Begründung.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst.

Die 1.Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist in der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung einsehbar. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin richten.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer (0385 545-2663) oder digitaler Terminvereinbarung unter stadtplanung@schwerin.de ermöglicht.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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