Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.08.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 112 „Neumühle – Fasanenstraße/Lerchenstraße“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neumühle, östlich von der Landespolizei und umgeben von Wohnbebauung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist es, auf der brachliegenden ehemals für Garagen genutzten Fläche eine Wohnbebauung zu errichten. Geplant ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit acht Einfamilienhäusern im nördlichen Teil und zwei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern im südlichen Teil des Plangebietes. Für die „Lerchenstraße“ wird keine Durchfahrtserschließung für den allgemeinen Straßenverkehr ermöglicht. Im westlichen Bereich der Erschließungsstraße ist ein Fahrrecht für die Feuerwehr, die Müllfahrzeuge und den Rettungsdienst festgesetzt.
Die Satzung erfolgt im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst.
Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in der Zeit vom 13.09.2021 bis 15.10.2021 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung einsehbar. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin richten.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer (0385 545-2639) oder digitaler Terminvereinbarung unter stadtplanung@schwerin.de ermöglicht.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum