Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.08.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Warnitz - Kirschenhöfer Weg II“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Warnitz. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen und damit die Fortführung der vorhandenen Bebauung. Die neue Wohnbebauung schließt direkt an den Bestand südlich des Kirschenhöfer Weges an. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst.
Der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 13.09.2021 bis 15.10.2021 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung einsehbar. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin richten.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer (0385 545-2663) oder digitaler Terminvereinbarung unter stadtplanung@schwerin.de ermöglicht.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrundbeurteilung, Orientierende Altlastuntersuchung.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Auswirkungen auf Lebensräume von Brutvögel, Fledermäusen und Reptilien. Auswirkungen auf Pflanzen (insbesondere Baum- und Straucharten). Auswirkungen des Straßen- und Schienenverkehrslärm auf die geplante Wohnnutzung. Aussagen zu den Baugrundverhältnissen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter).
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum