Auf ihrer Sitzung am 29. April 2024 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt.
Das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen mit Parkscheinautomaten kostet dann in der gesamten Innenstadt (Parkzone 1) 2,50 Euro pro Stunde. Für das restliche Stadtgebiet (Parkzone 2) fallen für eine Stunde Parken ab dem 1. Juli 2024 Gebühren in Höhe von 1,50 Euro an. Aber auch Tagestickets für 10,00 Euro und kostenloses Kurzzeitparken bis zu einer Dauer von 30 Minuten werden auf öffentlichen Parkflächen nach Bedarf angeboten. Die neue Parkgebührenverordnung regelt auch die jährliche Gebühr der Bewohnerparkausweise, die ab dem 1. Juli 2024 auf 60 Euro festgelegt wird. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120,00 Euro. Ausgegeben wird ein Bewohnerparkausweis nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in der entsprechenden Bewohnerparkzone. Bewohner mit Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einer Länge über 5,50 Meter sind nicht anspruchsberechtigt.
Die neue Parkgebührenverordnung wird am 30. Juni 2024 unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die bisherigen Regelungen gelten noch bis zum 30. Juni 2024.