Der Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin kann aus technischen Gründen nicht fristgerecht zum Jahresende angepasst bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben neu aufgestellt werden. Der neue Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt für die Jahre 2022/23 wird voraussichtlich im März 2022 veröffentlicht. Informationen hierzu finden Sie aktuell unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/grundstuecksmarkt/mietspiegel/
Ab dem 1. Januar 2022 gilt der bisherige Qualifizierte Mietspiegel 2020/21 weiter als einfacher Mietspiegel. Er gibt damit ab Januar nicht mehr entsprechend der gesetzlichen Festlegung die ortsübliche Vergleichsmiete verbindlich wieder, kann aber weiterhin zur Findung einer angemessenen Miethöhe von Mietern und Vermietern herangezogen werden. Im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen ist, soweit notwendig, ein anderes Begründungsmittel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ergänzend heranzuziehen.