Die Landeshauptstadt hat die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Abgaben 2023 im Internet unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Auch in diesem Jahr werden in der Stadt Schwerin keine gesonderten Grundsteuerbescheide und Bescheide zur Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen ausgegeben. Gesonderte Abgabenbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt. In allen anderen Fällen gilt der bisherige Mehrjahresbescheid unverändert auch für 2023. Die darin genannten Abgabenbeträge sind auch in 2023 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.