Hundebesitzer möchten ihren Vierbeinern möglichst viel Auslauf an frischer Luft bieten. Ob das nur mit Leine oder auch unangeleint möglich ist, regelt in Schwerin die Hundeverordnung. Mit einer neuen Hundeverordnung will die Landeshauptstadt jetzt mehr Klarheit bei der Leinenpflicht schaffen. Diese wird künftig das gesamte Stadtgebiet umfassen, während es bislang lediglich einzelne Zonen mit dem Gebot gab, Hunde angeleint zu führen. „Wir gehen damit unter anderem auf Wünsche des Behindertenbeirates ein, die sich auch die Stadtvertretung zu eigen gemacht hatte“, sagt der für Ordnung zuständige Dezernent Silvio Horn. Am Dienstag berät der Hauptausschuss über die neue Hundeverordnung.
Das Gebot, dass Hundebesitzer ihre Tiere an der Leine führen müssen, wird nunmehr auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Mit Ausnahme der sechs Hundeauslaufflächen gilt in Schwerin innerhalb der bebauten Ortslage künftig Leinenpflicht: „In der alten Verordnung gab es viele Abgrenzungsprobleme, wo Hunde sich frei bewegen können und wo nicht. Ortsunkundige kannten diese Bereiche nicht. Die neue Verordnung ist deutlich schlanker und verständlicher, was sicherlich auch die Einhaltung der Vorschriften erleichtert“, so Horn.
Auf diesen sechs Hundeauslaufflächen gilt für Vierbeiner keine Leinenpflicht:
- Fläche am Buchenweg im Stadtteil Schelfwerder
- auf der Hangterrasse neben der ehemaligen Gaststätte „Panorama“ im Stadtteil Weststadt
- an der Lungenklinik in der Lübecker/ Gadebuscher Straße im Stadtteil Lankow
- parallel zur Haselholzstraße im Stadtteil Gartenstadt
- in einem Teilbereich der Grünanlage im Grünen Tal im Stadtteil Großer Dreesch
- sowie am Südwestufer am Faulen See an der Fußgängerampel unterhalb der SVZ