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Fortschreibung der Lärmaktionsplanung: Stadt ruft zur Beteiligung auf 10.11.2023

 © Fotolia/contrastwerkstatt

Nach fünf Jahren wird der Schweriner Lärmaktionsplan von 2018 fortgeschrieben. Das heißt, bisherige Lärmschutzmaßnahmen werden überprüft und es wird erörtert, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen bzw. an welchen Stellen der alte Plan angepasst werden sollte. Dafür bedarf es der Mitwirkung betroffener Bürgerinnen und Bürger. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich vom 15. bis 29. November 2023 an der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Der Fragebogen kann unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung heruntergeladen und ausgefüllt per E-Mail an umwelt@schwerin.de oder per Post an Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Umwelt, Immissionsschutz und Umweltplanung Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin gesendet werden.

Lärmbetroffene haben damit die Möglichkeit, Vorschläge für noch ungelöste Probleme einzubringen und bei der Prioritätsfestsetzung der Maßnahmen mitzuwirken.

 „Obwohl es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme bzw. die Umsetzung einer Maßnahme gibt, so ist der Lärmaktionsplan dennoch eine wichtige Leitlinie für die mittel- und langfristige Minderung von Lärmbelastungen. Um diese Leitlinie praxisnah und zielgerichtet weiterzuentwickeln, sind die konkreten Hinweise von Lärmbetroffenen unentbehrlich“, betont Umweltdezernent Bernd Nottebaum.

Der Fokus der Lärmaktionsplanung liegt auf dem Straßenlärm. Dabei ist die Landeshauptstadt verpflichtet, alle Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet in der Planung zu berücksichtigen. Auf freiwilliger Basis werden, wie schon in 2018, einige weitere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen zusätzlich betrachtet. Daneben fließen die Ergebnisse aus der aktuellen Lärmaktionsplanung Schiene (Bahnstrecke Wismar-Ludwigslust) mit in die Planung ein. Ein ebenso wichtiger Aspekt der Planung ist die Bestätigung der aktuell ausgewiesenen ruhigen Gebiete. Diese sollen langfristig als ruhige und erholsame Orte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bleiben.

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