Was wird ausgezeichnet? |
---|
Mit dem Preis können Einzelpersonen oder Gruppen aus den Bereichen Film, Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Heimatpflege und Volkskunst, Baudenkmalpflege und Archäologie für ihre engagierte und schöpferische Arbeit und für ihren Beitrag zur kulturellen Identitätsförderung geehrt werden. Dabei sollen kulturelle und künstlerische Leistungen gewürdigt werden, die sich durch besondere Originalität und Qualität auszeichnen und einen engen inhaltlichen Bezug zur Landeshauptstadt Schwerin aufweisen. Einzureichen ist eine Beschreibung der künstlerischen Arbeit und eine Darstellung der künstlerischen Entwicklung der beteiligten Personen. |
Jury |
Auswahl und Prämierung erfolgen durch eine unabhängige Jury:
Die Jury tagt nicht öffentlich und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
Preis |
Der Preis ist mit insgesamt 10.000 € dotiert. Er kann auf maximal 4 Preisträger aufgeteilt werden. Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, mit den Preisträgern soweit möglich im Anschluss eine öffentlichkeitswirksame Präsentation durchzuführen. |
Preisverleihung |
Die Preisverleihung findet zu Beginn des Jahres 2025 statt. |
Einsendeschluss |
Vorschläge können Vereine, Verbände, Institutionen, Kommunen und Einzelpersonen der Landeshauptstadt Schwerin bis zum 31. Oktober 2024 an folgende Adresse einreichen: Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin Marienplatz 9 19053 Schwerin |
Datenschutz |
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Einreichung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung Ihre Angaben zur internen Dokumentation und Verwaltung speichert. Ihr Name bzw. Bilder im Zusammenhang mit diesem Projekt werden der Öffentlichkeit incl. in den Social-Media-Auftritten der Sparkasse veröffentlicht, sofern eine Förderentscheidung zu Ihren Gunsten ergeht. Sie haben das Recht, diese Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. |