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Ausschreibung Kunst- und Kulturpreis 2024 der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in Kooperation mit der Landeshauptstadt Schwerin 17.06.2024

Alle Preisträger des Kunst- und Kulturpreises 2023.  © Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Was wird ausgezeichnet?
Mit dem Preis können Einzelpersonen oder Gruppen aus den Bereichen Film, Musik, bildende
und darstellende Kunst, Literatur, Heimatpflege und Volkskunst, Baudenkmalpflege und
Archäologie für ihre engagierte und schöpferische Arbeit und für ihren Beitrag zur kulturellen
Identitätsförderung geehrt werden. Dabei sollen kulturelle und künstlerische Leistungen
gewürdigt werden, die sich durch besondere Originalität und Qualität auszeichnen und einen
engen inhaltlichen Bezug zur Landeshauptstadt Schwerin aufweisen.
Einzureichen ist eine Beschreibung der künstlerischen Arbeit und eine Darstellung der
künstlerischen Entwicklung der beteiligten Personen.
Jury
Auswahl und Prämierung erfolgen durch eine unabhängige Jury:
  • ein/eine Vertreter/in der Stiftung der Sparkasse M-SN,
  • ein/eine Vertreter/in der Landeshauptstadt Schwerin,
  • drei Sachverständige aus dem Bereich Kunst und Kultur

Die Jury tagt nicht öffentlich und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Preis
Der Preis ist mit insgesamt 10.000 € dotiert. Er kann auf maximal 4 Preisträger aufgeteilt
werden.
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin
beabsichtigt, mit den Preisträgern soweit möglich im Anschluss eine öffentlichkeitswirksame
Präsentation durchzuführen.
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet zu Beginn des Jahres 2025 statt.
Einsendeschluss
Vorschläge können Vereine, Verbände, Institutionen, Kommunen und Einzelpersonen der
Landeshauptstadt Schwerin bis zum 31. Oktober 2024 an folgende Adresse einreichen:
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
in der Landeshauptstadt Schwerin
Marienplatz 9
19053 Schwerin
Datenschutz
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit
den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
Mit der Einreichung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung Ihre
Angaben zur internen Dokumentation und Verwaltung speichert. Ihr Name bzw. Bilder im Zusammenhang
mit diesem Projekt werden der Öffentlichkeit incl. in den Social-Media-Auftritten der Sparkasse
veröffentlicht, sofern eine Förderentscheidung zu Ihren Gunsten ergeht. Sie haben das Recht, diese
Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027

Landeshauptstadt Schwerin -
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Pressestelle

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Social Media Managerin
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Koordination
Raum: 5029

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