
Bei milden Temperaturen ist ab Anfang März mit der nächtlichen Wanderung von Erdkröten zu rechnen. An der Rogahner Straße im Bereich der Ostorfer Seen wurden zum Schutz der Tiere Krötenschutzzäune aufgestellt, die in den Abend- und Morgenstunden von ehrenamtlichen Helfern kontrolliert werden. Ab Dienstag, den 4. März 2025 gilt für den vorgenannten Bereich von 6.00 bis 9.00 Uhr und von 18.00 bis 21.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Die Naturschutzbehörde der Stadt Schwerin bittet Autofahrer darum, aufmerksam zu sein und vorsichtig zu fahren. Die Regelung gilt vorerst bis Ende April.