Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.03.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 116 „Krebsförden – Gewerbe- und Sondergebiet Grabenstraße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Krebsförden und liegt zwischen der Grabenstraße und der Umgehungsstraße (B106). Planungsziel ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes sowie die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Gewerbestandortes im Bereich der Tankstelle. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
28. März bis 29. April 2022
auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung öffentlich aus. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt eine physische Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage). Der Zugang wird nach Terminvergabe ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online, per einfacher e - Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen, weil dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten. Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung, Brutvogel- und Reptilienkartierung, Artenschutzbericht, Schallimmissionsprognose.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Auswirkungen auf Lebensräume von Fledermäusen und Brutvögeln. Auswirkungen auf Pflanzen, Gehölze und Ruderalfluren. Auswirkungen des vom geplanten Möbelmarktes ausgehenden Lärms auf schutzwürdige Nutzungen.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum