Mit dem Stadtvertreterbeschluss zum Klimanotstand im Januar 2020 wurde das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2035 vorverlegt. Deshalb ist ein neuer Maßnahmenplan notwendig, um mögliche Wege zu diesem Ziel aufzuzeigen. Alle Maßnahmen sollen realistisch, zielgerichtet, evaluierbar und ggf. förderfähig sein.
Die Erstellung des Plans „Klimagerechtes Schwerin“ soll über ein externes Beratungsbüro begleitet werden, welches die Ergebnisse des umfassenden Beteiligungsprozesses in ein Dokument überführt, das der Stadtvertretung dann zum Beschluss vorgelegt werden kann. Dem haben die Mitglieder des Hauptausschusses in ihrer Sitzung am 15. Juni zugestimmt.
Neben der breiten Einbindung aller betroffenen Gesellschaftsgruppen – von Schülern und Senioren über Unternehmen, Vereinen und Verbänden bis zur Politik und kommunaler Verwaltung – wird die im November 2020 gegründete Steuerungsgruppe „Klimagerechtes Schwerin“ einen Großteil der städtischen Zuarbeit für den Maßnahmenplan leisten. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus verschiedenen Fachvertretern der städtischen Unternehmen, der Verwaltung und einiger (Regional-)Verbände zusammen und wird in alle Arbeitsphasen eingebunden.
In Vorbereitung zur Planerstellung wird durch die Stadtverwaltung gerade die Klimabilanz von Schwerin mit dem Bilanzierungs-Werkzeug „Klimaschutz-Planer“ des Klima-Bündnis (www.klimabuendnis.org) aktualisiert, dem die Landeshauptstadt im Februar 2021 beigetreten ist. Zum dauerhaften Monitoring wird die Bilanz in Zukunft mindestens alle zwei Jahre aktualisiert. Erste Informationen, wie sich Schwerinerinnen und Schweriner in die Planerstellung einbringen können, werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Die Fertigstellung des Maßnahmenplans „Klimagerechtes Schwerin“ ist für Juni 2022 vorgesehen.