Die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 24. März beschlossene Erhöhung der Übernachtungssteuer von bislang fünf auf sieben Prozent des Übernachtungspreises tritt nicht rückwirkend, sondern erst zum 1. Mai 2025 in Kraft. „Eine rückwirkende Erhöhung der Übernachtungssteuer wird es nicht geben. Und sie war auch nicht beabsichtigt. Für die Umsetzung des Stadtvertreter-Beschlusses muss zunächst die zuletzt beschlossene Satzung veröffentlicht werden. Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes wird erst dann die Steuererhöhung in Kraft treten“, stellte Oberbürgermeister Rico Badenschier klar. Er kündigte an, dass die Landeshauptstadt die Satzung Ende April veröffentlichen werde und die Erhöhung dann zum 1.Mai 2025 gelten soll.