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Interims-Gemeinschaftsunterkunft entsteht in der Werkstraße 4 07.11.2023

Die Landeshauptstadt Schwerin wird für zwei Jahre übergangsweise eine weitere Gemeinschaftsunterkunft mit 50 Plätzen in der Werkstraße 4 im Industriegebiet Schwerin-Süd für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzen. Über das Bieterverfahren für diese Interims-Gemeinschaftsunterkunft informierte Sozialdezernentin Martina Trauth am Dienstagabend die Mitglieder des Hauptausschusses der Stadtvertretung. „Wir brauchen diese Kapazitäten, um weitere Menschen im Asylverfahren aufzunehmen, die Schwerin zugewiesen werden. Die Landeshauptstadt Schwerin kommt damit ihrer gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung nach“, erläuterte die Dezernentin.

Auf Beschluss der Stadtvertretung hatte die Verwaltung die Unterbringung inklusive Betreuung, Bewirtschaftung der Unterkunft und Rezeptionsbesetzung für die Dauer von zwei Jahren ausgeschrieben. Es gab in dem Verfahren nur einen Bieter, der auch den Zuschlag erhielt. Der Vertrag mit der Firma Comtact GmbH soll bis November 2025 laufen und beinhaltet eine Verlängerungsoption um ein Jahr. Diese Interims-Lösung soll genutzt werden, um in dieser Zeit einen endgültigen Standort für eine weitere Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von rund 150 Plätzen im Stadtgebiet zu finden. An diesem zweiten Standort sollen dann besonders schutzbedürftige Personengruppen wie etwa alleinstehende Frau mit Kindern, Familien oder Menschen mit Beeinträchtigungen untergebracht werden.

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