Für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Hygienebelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz notwendig, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe, die Gastronomie und andere Bereiche, in denen leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder in Verkehr gebracht werden, sind bisher als Präsenzveranstaltung durchgeführt worden. Ab sofort bietet das städtische Gesundheitsamt die Hygienebelehrung auch online an. „Mit unserem neuen Online-Angebot im Serviceportal unter www.serviceportal.schwerin.de bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Hygienebelehrung auch bequem von zu Hause aus durchzuführen“, sagt Amtsärztin Renate Kubbutat. „Zum gebuchten Termin erfolgt dann per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo ein Videoanruf, um sich auszuweisen. Direkt im Anschluss werden die Zugangsdaten für die Belehrung übermittelt.“ Diese dauert rund 45 Minuten, wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten und kostet 30 Euro. Sofort im Anschluss an die Online-Hygienebelehrung und den Bezahlvorgang kann das Schulungszertifikat abgerufen werden. Für die Durchführung der Schulungen hat das Gesundheitsamt Schwerin das Technologiezentrum Glehn beauftragt.
Weiterhin wird das Gesundheitsamt einmal in der Woche die Hygienebelehrung in Präsenz anbieten.