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Wichtige Hinweise für Steuerpflichtige zur Grundsteuer: Für Zahlungen bitte den neuen Steuerbescheid abwarten 17.12.2024

 © Fotolia/Stockfotos-MG

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung vom 9.12.2024 keine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Hebesätze wurde damit abgelehnt.

Dennoch kann sich der Steuerbetrag aufgrund der Neubewertung der Grundstücke in vielen Fällen ändern. Die Landeshauptstadt versendet die neuen Steuerbescheide zur Grundsteuer 2025 voraussichtlich Ende Januar. Dabei werden die bisherigen Hebesätze angewendet und mit dem neuen Steuermessbetrag multipliziert, um den individuellen Steuerbetrag neu zu berechnen.

„Warten Sie bitte die Bescheide ab“, rät der Leiter des Fachdienstes Finanzwirtschaft und Stadtkasse Olaf Gersuny. „Alle vorfristigen Zahlungen führen zu Mehraufwand in der Stadtkasse. Überweisen Sie den Steuerbetrag bitte erst, wenn Sie den neuen Bescheid erhalten haben.“

Einfacher geht es im Lastschriftverfahren: Lastschrifteinzugsermächtigungen behalten weiter ihre Gültigkeit. Mit einer Lastschrift zahlen Steuerpflichtige pünktlich und sicher und geraten nicht in Zahlungsverzug: Die Stadtkasse zieht auf der Grundlage des neuen Steuerbescheides rechtskonform zur jeweiligen Fälligkeit die Steuerbeträge ein. Der Einzug und die Fälligkeitstermine sind auf dem Steuerbescheid vermerkt.

Ist der Lastschrifteinzug im Steuerbescheid nicht genannt, bittet die Stadtkasse um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das Formular dazu ist im Stadtportal zu finden: www.schwerin.de/bankverbindung

Selbstverständlich können die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit auch vom Steuerpflichtigen überwiesen werden, damit keine Zahlungsrückstände entstehen, informiert die Stadtkasse weiter.

 

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