Im Jahr 2023 hat die städtische Heimaufsicht 21 Regelprüfungen und zwei anlassbezogene Prüfungen in Schweriner Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Prüfungen der Heimaufsicht zeigen 2023 wieder überwiegend positive Ergebnisse: Dabei konnten zwei Einrichtungen sogar alle Prüfkriterien zu 100 Prozent erfüllen. Das berichtet der für die Heimaufsicht zuständige Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Silvio Horn.
Kriterien der unangemeldeten Prüfungen sind beispielsweise die Betreuung, die Verpflegung oder bauliche Mindestanforderungen. Auch werden mit den Bewohnerinnen und Bewohnern persönliche Gespräche geführt.
Die Schweriner Heimaufsicht führt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages jährlich unangemeldete Prüfungen in den Schweriner Pflegeeinrichtungen durch. Geprüft werden hierbei 14 Qualitätsbereiche mit 47 möglichen Bewertungspunkten mit dem Ziel, die Erfüllung der Qualitätsanforderungen für die Pflege und Betreuung zu erheben.
Mit dieser staatlichen Aufsicht stellt die Stadt sicher, dass definierte Qualitätsstandards in den Pflegeeinrichtungen beachtet werden. „Wir halten dieses Verfahren für unverzichtbar. Bewohner und Angehörige aber auch potentielle Interessenten können sich auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin anschließend darüber informieren, wie die jeweilige Einrichtung bewertet wurde“, sagt der Ordnungsdezernent.
Die Heimaufsicht ist neben dem Medizinischen Dienst ein wichtiger Akteur der externen Qualitätssicherung in den stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten ambulanten Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Prüfer beurteilen umfassend die Gegebenheiten vor Ort und bewerten, inwieweit eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung und eine angemessene Betreuungs- und Wohnqualität sichergestellt ist.
Die zeitlich wie inhaltlich sehr aufwendigen Kontrollen beanspruchen in der Regel mehrere Stunden vor Ort. Erst nach der sorgfältigen Auswertung und Rückkopplung mit den Trägern erfolgt die Veröffentlichung der sogenannten Transparenztabellen, die auch im Stadtportal unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/gesellschaft-soziales/heimaufsicht abgerufen werden können. Von den Einrichtungen müssen die Tabellen ebenfalls an gut sichtbarer Stelle vor Ort ausgehängt werden.
Es sei gemeinsames Ziel von Stadt und Pflegeeinrichtungen, eine hohe Qualität in der Pflege für die Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Kleinere, während der Qualitätskontrolle festgestellte Mängel, führen nicht sofort zu einer schlechten Bewertung der Einrichtung insgesamt. „Durch die Prüfung erhalten die Einrichtungen ein unabhängiges Feedback und können gezielt Mängel abstellen“, so Horn.
Die Kapazitäten der vollstationären Pflegeeinrichtungen bewegen sich in Schwerin auf stabilem Niveau: Seit Ende 2022 erhöhte sich das Platzzahlangebot im Verlauf des Jahres 2023 um insgesamt 52 auf 1899 Plätze. Von Ende 2023 bis April 2024 gab es einen geringfügigen Rückgang um 7 auf 1892 Plätze.