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Schwerin verhängt Haushaltssperre für 2024: Einsparvolumen von 8 Millionen Euro und Nachtragshaushalt 21.11.2023

 © Fotolia/Stockfotos-MG

Schwerins Haushalt gerät 2024 weiter unter Druck. Die Prognose der Finanzverwaltung beziffert die Haushaltsverschlechterung gegenüber der Planung mit über 27 Mio. Euro Oberbürgermeister Rico Badenschier hat deshalb eine Haushaltssperre verfügt: „Diese gilt ab sofort in Bezug auf die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen des Jahres 2024. Auszahlungen dürfen nur nach den strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden“, so der Oberbürgermeister.

Im Einzelnen stellen sich die Haushaltsverschlechterungen wie folgt dar:

  • Gestiegene Zinsen für Kredite der Stadt aufgrund eingetretenen Zinswende seit Beginn des Ukrainekrieges: 4,1 Mio. Euro,
  • Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern im Sozialbereich (z.B. Pflege und Eingliederungshilfe):     5,5 Mio. Euro,
  • Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern im Jugendbereich: 5,5 Mio. Euro,
  • Tarifsteigerungen und gestiegene Sachkosten für Kitaentgelte: 3,0 Mio. Euro,
  • höhere Personalaufwendungen aufgrund von Tarifabschlüssen bei der Stadtverwaltung: 5,2 Mio. Euro,
  • höhere Personalaufwendungen aufgrund von Tarifabschlüssen bei den Eigenbetrieben: 1,0 Mio. Euro und
  • Mehrbedarf für die Nahverkehr Schwerin GmbH aufgrund deutlich gestiegener Betriebs- und Personalkosten: 3,0 Mio. Euro.

Für mindestens 8 Mio. Euro bestehen derzeit im Haushalt 2024 keine Deckungsmöglichkeiten, sodass eine haushaltswirtschaftliche Sperre unumgänglich ist. Sie gilt solange, bis das das notwendige Einsparvolumen zusammengetragen ist.

„Dazu sind die Fachdienste und Eigenbetriebe der Stadt aufgefordert, mindestens in Höhe dieser 8 Millionen Euro Einsparvorschläge zusammenzutragen“, erklärt Finanzdezernent Silvio Horn.

In der vorläufigen Haushaltsführung kann die Verwaltung nur sehr eingeschränkt über die Haushaltsmittel verfügen. „So sind Zuschüsse und Zuwendungen an Verbände und Vereine nur bedingt leistbar. Die Zahlungen für alle Pflichtaufgaben, insbesondere alle Sozialleistungen, werden auch in der vorläufigen Haushaltsführung weiterhin geleistet“, so Horn.

Sobald das notwendige Einsparvolumen zusammengetragen ist, kann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden. Dieser wird der Stadtvertretung voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vorgelegt und muss im Anschluss dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

„Unser Ziel bleibt auch weiterhin, den für 2024 bereits beschlossenen und genehmigten Haushalt so umzugestalten, dass wir die Konsolidierungsbeihilfe von 9 Mio. Euro vom Land erhalten. Dafür benötigen wir jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung von Verwaltung und Politik“ so Oberbürgermeister Badenschier und Finanzdezernent Horn.

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