Zum Verkauf steht eine etwa 16.260 m² große, bebaute Teilfläche aus dem Flurstück 30/2, Flur 86, Gemarkung Schwerin, die vormals durch ein Berufsschulförderzentrum genutzt wurde.
Das Grundstück befindet sich auf der westlichen Seite der Johannes-Brahms-Straße, ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Eine Haltestelle des Nahverkehrs (Bus) befindet sich in der Nähe.
Ziel der Stadtplanung ist es, das Grundstück zu einem Wohnbaustandort mit einem Anteil an sozialem Wohnungsbau zu entwickeln, um somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Mobilitätswende zu leisten. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Bebauung besteht aus einem um 1966 errichteten, nunmehr leerstehenden, eingeschossigen Schulgebäude und einer um 1970 errichteten Turnhalle. Beide Gebäude weisen erhebliche bauliche Mängel auf; das ehemalige Schulgebäude soll zurück gebaut werden. Die Versorgung der Turnhalle mit Wärme und Strom erfolgte bisher über das Schulgebäude und ist durch den Käufer neu zu regeln. Es wird erwartet, dass die Turnhalle saniert und weiter für Sportzwecke genutzt wird. Der vorhandene Bolzplatz soll ebenso bestehen bleiben.
Das Grundstück ist verkehrlich nicht erschlossen. Die Zuwegung erfolgt gegenwärtig über ein benachbartes, nicht im Eigentum der Stadt Schwerin stehendes Grundstück.
Der Verkehrswert der mit der ehemaligen Schule bebauten Teilfläche beträgt 660.000,00 EUR. Für die etwa 2.100 m² große und mit der Turnhalle bebauten Teilfläche wird das Verkehrswertgutachten noch erstellt.
Die Energieausweise für die Turnhalle und das Schulgebäude liegen mit folgenden Ergebnissen vor.
Angaben nach EnEV 2014: Turnhalle: Energieträger Fernwärme, Strom-Mix; Energieverbrauchsausweis; Endenergieverbrauch Wärme: 167,3 kWh/(m²a), Endenergieverbrauch Strom: 17,4 kWh/(m²a).
Angaben nach EnEV 2014: Schulgebäude: Energieträger Fernwärme; Energieverbrauchsausweis; Endenergieverbrauch Wärme: 181,7 kWh/(m²a), Endenergieverbrauch Strom: 7,2 kWh/(m²a).
Das Grundstück soll im Rahmen einer zweistufigen Konzeptvergabe verkauft werden.
In der ersten Stufe wird vom Interessenten die Vorlage eines Grobkonzeptes unter Angabe entsprechender Referenzen erwartet. Nach einer Bewertung der Grobkonzepte hinsichtlich Städtebau und Baukultur, Soziales Wohnen und Nachhaltiges Bauen werden bis zu drei Interessenten aufgefordert, ein detailliertes Konzept mit Realisierungs- und Zeitplan vorzulegen.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages, die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Teilungsvermessung sowie die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und erforderlicher Fachgutachten zu bezahlen.
Detaillierte Informationen zum Verfahren und zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin-Angebote und dem Standort „Johannes-Brahms-Straße 55“ bereit gestellt.
Ein schriftliches Gebot ist in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis „Gebot Johannes-Brahms-Straße 55“ bis zum 25.06.2024 an folgende Adresse zu richten:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.