Das Grillverbot auf öffentlichen Plätzen und auf den ausgewiesenen Grillplätzen (Nord- und Südufer Lankower See, Grünanlage Bleicher Ufer, Am Reppin in Mueß und Freizeitpark in Neu Zippendorf) in der Landeshauptstadt Schwerin ist aufgehoben.
Seit Mitte Juni war das Grillen aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausgerufenen Waldbrandwarnstufe 4 nicht möglich. Durch den Regen in den vergangenen Tagen besteht für die Landeshauptstadt Schwerin eine geringe bis sehr geringe Waldbrandgefahr.
Unter www.wald-mv.de/waldprojekte/waldbrandschutz können die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen eingesehen werden.
Gemäß der Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt ist mit Ausrufung der Waldbrandstufe 4 durch die örtlich zuständige Forstbehörde das Grillen auf den dafür ausgewiesenen Standorten mit Holzkohle, naturbelassenen Brennmaterialien oder Gas nicht gestattet. Ab Ausrufung der Waldbrandwarnstufe 3 sind diese Nutzungen in unbefestigten Bereichen von Grünanlagen untersagt.