Vermessungsobjekt: |
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Gemeinde(n): Schwerin, Landeshauptstadt |
Gemarkung(en): Friedrichsthal |
Flur(en): 1 |
Flurstück(e): 56 |
Lagebezeichnung: Touristenweg 4 |
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren
nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen
(Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung
nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung
durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle
(Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
......................... Dipl.-Ing. Oliver Urban Ginsterweg 8 19288 Ludwigslust ....................
während der Geschäftszeiten: ..... Mo. – Do. 07.30 – 16.30 Uhr Fr. 07.30 – 14.00 Uhr ......
für den Zeitraum von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.