Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 07.11.2022 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen. Die Grenze des Änderungsbereiches ist im Übersichtsplan dargestellt.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom 14.03.2023 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Die Planänderung und die Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft, Am Packhof 2-6, Raum 1069, in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unter www.schwerin.de/stadtplanung sowie im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter www.bauportal-mv.de können Sie die Planänderung auch im Internet einsehen.
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt darstellen, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder auf Grund der KV M-V erlassen worden sind, können Sie diese nur innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum