Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 10.07.2023 die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom 01.09.2023 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Änderung und die Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachdienst für Bauen und Denkmalpflege, Am Packhof 2 - 6, Raum 1069, in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unter www.schwerin.de sowie unter www.bauportal-mv.de können Sie die Planänderung auch im Internet einsehen.
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt darstellen, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder auf Grund der KV M-V erlassen worden sind, können Sie diese nur innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Dr. Rico Badenschier