Nachdem die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung mit einer öffentlichen Beteiligung in 2018 gestartet ist, hat die Stadtvertretung diese in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 beschlossen. Während der Fortschreibung wurden die bisherigen Lärmschutzmaßnahmen überprüft und erörtert, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen, bzw. an welchen Stellen der alte Plan angepasst werden sollte.
Die größte Lärmbelastung entsteht in Schwerin im Straßenverkehr. Die Landeshauptstadt ist verpflichtet, alle Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet in der Planung zu berücksichtigen. Auf freiwilliger Basis wurden, wie schon im Lärmaktionsplan von 2013, einige weitere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, wie zum Beispiel die Ludwigsluster Chaussee, die Lübecker Straße und der gesamte Innenstadtring zusätzlich betrachtet. Ein ebenso wichtiger Aspekt der Fortschreibung war die Bestätigung der bereits ausgewiesenen 13 ruhigen Gebiete. Dazu gehören die großen Waldflächen der Stadt, einige besonders naturnahe Uferbereiche der Schweriner Seen, aber auch der zentrumsnahe Alte Friedhof. Diese Gebiete sollen langfristig als ruhige und erholsame Orte vor Lärm geschützt bleiben.
Von den 20 Einzelmaßnahmen im alten Lärmaktionsplan sind bereits 13 ganz oder teilweise umgesetzt. So zum Beispiel die Asphaltsanierung und Geschwindigkeitsbeschränkung in der Robert-Beltz-Straße, die Fahrbahnerneuerung in der Schelfstraße, oder die kürzlich sanierte Fahrbahn der Lübecker Straße vom Platz der Freiheit bis zur Steinstraße.
Der Lärmaktionsplan ist eine wichtige Leitlinie für die mittel- und langfristige Minderung von Lärmbelastungen. Weitere Informationen zu den bisherigen Maßnahmen und zum fortgeschriebenen Lärmaktionsplan sind unter https://www.schwerin.de/laermaktionsplanung einsehbar.