Der Jahreswechsel und das Silvesterfeuerwerk stehen vor der Tür: Um sicherzustellen, dass Unfälle, Verletzungen und Brände vermieden werden, informiert die Stadtverwaltung über den verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Landeshauptstadt.
Danach ist in Schwerin das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 weiterhin nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. In einem Umkreis von 50 Metern um besonders schutzwürdige Gebäude wie Kirchen, Krankenhäuser und Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Objekten wie reetgedeckte Häuser, Tankstellen und Holzlager ist das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 verboten.
Der Sicherheitsradius zu besonders brandempfindlichen Objekten erweitert sich auf 200 Meter, wenn Pyrotechnik der Kategorie F2 mit Steigwirkung wie Feuerwerksbatterien oder Raketen verwendet werden.
Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Die „Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember und 1. Januar in der Landeshauptstadt Schwerin“, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt und die bisherige Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ablöst, kann im Ortsrecht unter www.schwerin.de/ortsrecht in der Rubrik Ordnung, Sicherheit und Verkehr nachgelesen werden.
Über diese Regelungen hinaus wurde in Schwerin kein Böllerverbot für bestimmte Orte erlassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Verwenden von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Zudem ist auch das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen in Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt. Diese können bei unkontrollierter Landung Brände verursachen.
Damit Müll- und Altpapiertonnen nicht absichtlich angezündet werden, sollten sie zum Jahreswechsel möglichst von öffentlichen Flächen entfernt werden. „Gemeinsam mit Polizei, Rettungsdienst und der Feuerwehr werden wir als städtische Ordnungsbehörde nicht müde zu betonen, dass beim Silvesterfeuerwerk äußerste Vorsicht geboten ist. Das gilt erst recht für die Verwendung illegaler Sprengkörper, bei denen die Gefahr schwerer und schwerster Verletzungen bis hin zur Lebensgefahr droht. Erwachsene haben dabei die besondere Verantwortung, Kindern und Jugendlichen den Zugang oder unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerksartikeln zu verwehren und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen strikt zu achten“, betont Ordnungsdezernent Silvio Horn.
„Achten wir bitte alle gemeinsam darauf, dass mit Pyrotechnik verantwortungsvoll und sicher umgegangen wird“.
Sicherheit von Pyrotechnik erkennbar
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar (dazu gehören Raketen aller Art, Kanonenschläge etc.). Um sicher zu gehen, dass die Silvesterfeier nicht im persönlichen Desaster endet, wird eindringlich empfohlen, nur Pyrotechnik mit entsprechender Zulassungskennzeichnung zu verwenden und diese ausschließlich im seriösen Handel zu erwerben. Bei Internetkäufen von unbekannten Händlern oder gar Privatleuten besteht stets das Risiko, lebensgefährliche Nachbauten geliefert zu bekommen. Nicht nur der Handel, auch das Verwenden ist strafbar.
Sauberkeit nach Silvester sollte Ehrensache sein
„Wir wollen in einer sauberen und schönen Landeshauptstadt leben. Deswegen appelliere ich an alle Bürger: Räumen Sie bitte nach dem Feuerwerk auf. Hinterlassen Sie Straßen und Wege sauber und sprechen Sie diejenigen Nachbarn oder Mitbürger an, die etwas übersehen haben“, bittet der Ordnungsdezernent die Schwerinerinnen und Schweriner, die Arbeit der Stadtreinigung am Neujahrsmorgen zu unterstützen.