- Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat am 29.04.2024 die Festlegung des Stadtumbaugebietes “Ehemaliger Güterbahnhof/ Mittelweg“ gemäß § 171 b Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den Grenzen des beigefügten Lageplanes beschlossen.
- Grundlage für die Festlegung des Stadtumbaugebietes ist gemäß § 171 b Absatz 2 BauGB ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen für das Stadtumbaugebiet schriftlich dargestellt sind. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wurde ebenfalls am 29.04.2024 durch die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen.
- Städtebauliches Leitbild für das Stadtumbaugebiet “Ehemaliger Güterbahnhof/ Mittelweg“ ist die Entwicklung einer nachhaltigen, zeitgemäßen Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit unter besonderer Rücksichtnahme auf Ökologie und Nachhaltigkeit sowie die vorhandenen baukulturellen Werte. Die Schwerpunkte dabei liegen auf der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere, auf der Erneuerung des baulichen Bestandes, der Verbesserung des öffentlichen Raums sowie auf Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung. Hierfür sollen Fördermittel des Bund- Länder- Programmes “Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Aufwertung von Stadtquartieren““ eingesetzt werden.
- Der Beschluss über die Festlegung des Stadtumbaugebietes in den Grenzen des beigefügten Lageplans sowie der Beschluss über das städtebauliche Entwicklungskonzept werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Die §§ 137 und 139 BauGB sind auf das städtebauliche Entwicklungskonzept entsprechend anzuwenden.
- Die §§ 164 a und 164 b BauGB sind im Stadtumbaugebiet entsprechend anzuwenden.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister
Das städtebauliche Entwicklungskonzept kann ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachdienst Bauen und Denkmalpflege, Am Packhof 2-6, Raum 1069, während der Dienststunden eingesehen werden.
Unter www.schwerin.de/gueterbahnhof sind weiterführende Informationen zum Stadtumbaugebiet abrufbar.