Nach fünf Jahren wird der Schweriner Lärmaktionsplan von 2013 fortgeschrieben. Das heißt, bisherige Lärmschutzmaßnahmen werden überprüft und es wird erörtert, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen bzw. an welchen Stellen der alte Plan angepasst werden sollte. Dafür bedarf es der Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich am Mittwoch, dem 21. März 2018 in der Zeit von 18 bis 20 Uhr im Demmlersaal des Rathauses an der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Lärmbetroffene haben die Möglichkeit, Vorschläge für noch ungelöste Probleme einzubringen und bei der Prioritätsfestsetzung der Maßnahmen mitzuwirken. „Obwohl es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme bzw. die Umsetzung einer Maßnahme gibt, so ist der Lärmaktionsplan dennoch eine wichtige Leitlinie für die mittel- und langfristige Minderung von Lärmbelastungen. Um diese Leitlinie praxisnah und zielgerichtet weiterzuentwickeln, sind die spezifischen Hinweise von Lärmbetroffenen unentbehrlich“, betont Umweltdezernent Bernd Nottebaum.
Der Fokus der Lärmaktionsplanung liegt auf dem Straßenlärm. Dabei ist die Landeshauptstadt verpflichtet, alle Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet in der Planung zu berücksichtigen. Auf freiwilliger Basis werden, wie schon in 2013, einige weitere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen zusätzlich betrachtet. Daneben fließen die Ergebnisse aus der aktuellen Lärmaktionsplanung Schiene (Bahnstrecke Wismar-Ludwigslust) mit in die Planung ein. Ein ebenso wichtiger Aspekt der Planung ist die Bestätigung der aktuell ausgewiesenen 14 ruhigen Gebiete. Diese sollen langfristig als ruhige und erholsame Orte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bleiben.
Ablauf |
Präsentation und Moderation durch Dr. Meyer-Kohlstock (Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Immissionsschutz und Umweltplanung): |
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