Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 110 "Solaranlage im Blücher Umweltpark" aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 80.12 "Stern Buchholz - Blücher Umweltpark". Planungsziel ist die Änderung ehemals für sportliche Zwecke genutzter Freianlagen in eine Fläche für Fotovoltaikanlagen zur Gewinnung von Solarstrom. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum