Sie stammen aus 21 Staaten und leben oft schon viele Jahre in Deutschland: Im zurückliegenden Jahr sind 78 Schwerinerinnen und Schweriner deutsche Staatsbürger geworden. Viele von ihnen waren gemeinsam mit ihren Angehörigen am 28. Mai der Einladung von Oberbürgermeister Rico Badenschier gefolgt, der sie bei einer Einbürgerungsfeier im Demmlersaal des Rathauses willkommen hieß.
Unter den im zurückliegenden Jahr Eingebürgerten waren 40 Männer und 38 Frauen. Die Älteste war 86 Jahre alt und stammte aus der Ukraine, der Jüngste wird im Juli zwei Jahre alt und wurde als irakischer Staatsbürger in Schwerin geboren.
Die Herkunftsländer sind teilweise exotisch: Das Größte ist die Russische Föderation, die Kleinsten sind Korea und Armenien. Am weitesten entfernt sind Kolumbien und Brasilien mit ca. 9.300 Kilometern Luftlinie, am dichtesten dran ist Ungarn. Außerdem kommen die eingebürgerten Schwerinerinnen und Schweriner aus Albanien, Algerien, Bulgarien, Estland, Irak, Iran, Lettland, Moldau, Rumänien, Thailand, Togo, Türkei, Ukraine, Usbekistan, Großbritannien.
„Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Zeichen gelingender Integration und ein Bekenntnis zu unseren Werten. Wir sind stolz, dass Sie zu uns gehören. Jetzt können Sie noch mehr mitgestalten, z.B. auf allen Ebenen wählen und sich wählen lassen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Zur guten Tradition der Einbürgerungsfeier in Schwerin zählt es, dass Menschen aus dem Kreise der neu Eingebürgerten ihre persönliche Geschichte erzählen. In diesem Jahr berichtet die gebürtige Türkin Nermin Akan wie sie ihre Einbürgerung erlebte. Im Alter von zweieinhalb Monaten kam sie mit ihren Eltern und Geschwistern nach Deutschland. Sie arbeitet heute als Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Stadtpräsident Nolte, Oberbürgermeister Badenschier und die Leiterin des Bürgerservice Christina Kreth beglückwünschten die eingebürgerten Schwerinerinnen und Schweriner mit einer Urkunde und einem kleinen Willkommensgruß. Für die musikalische Umrahmung sorgte Uljana Katushonak vom Schweriner Konservatorium.
Hintergrund:
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. In bestimmten Fällen – etwa besonderen Integrationsleistungen oder der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen – ist eine verkürzte Wartezeit möglich. In jedem Fall muss aber der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.