Hier: ergänzende Hinweise zur Auslegung und zweite Verlängerung der Auslegungs- und damit auch der Einwendungsfrist
Die amtliche Bekanntmachung zum betreffenden Planfeststellungsverfahren vom 20.03.2020 und die amtliche Bekanntmachung der Verlängerung der Auslegungsfrist vom 15.04.2020 werden wie folgt modifiziert:
Nach Lockerung der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird er-möglicht, die Planunterlagen in Papierform einzusehen. Zu beachten ist aber, dass der Zutritt in das Stadthaus bis auf weiteres (über Änderungen wird u. a. im Internet informiert) nur nach Terminabsprache möglich ist.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 28.04.2020 bis zum 28.05.2020 im Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin, Bürgerbüro, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin, während der Dienststunden
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 28.04.2020 bis zum 28.05.2020 im Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin, BürgerBüro, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin, während der Dienststunden: | |
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Montag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Samstag, 16.05.2020 | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Termine für das Einsehen der Unterlagen sind telefonisch unter 0385-545-1111 oder über das Internet abzustimmen. Für die Terminvergabe im Internet nutzen Sie bitte das entsprechende Angebot auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin:
https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/online-terminvergabe/ .Da dort als Dienstleistung eine Einsichtnahme in ausgelegte Unterlagen nicht hinterlegt ist, wählen Sie bitte unter „Bürgerservice“ irgendeine der dort genannten Dienstleistungen für die Online-Terminvergabe.
Die Planunterlagen können weiterhin auch in digitaler Form auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin nunmehr ebenfalls bis zum 28.05.2020 unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/planfeststellung_0001/
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 11.06.2020 bei der Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Recht (Anhörungsbehörde), Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Bitte beachten Sie daneben die weitergehenden Hinweise in der Bekanntmachung vom 20.03.2020.
Schwerin, den 23.04.2020 Dienstsiegel
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin