Die Landeshauptstadt Schwerin hat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 112 „Neumühle - Fasanenstraße/Lerchenstraße“ aufgestellt. Geplant ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit acht Einfamilienhäusern im nördlichen Teil und zwei Mehrfamilienhäusern im südlichen Teil des Plangebietes.
Die Fläche befindet sich im Stadtteil Neumühle, umgeben von der vorhandenen Wohnbebauung und östlich von der Landespolizei. Auf der Fläche befand sich ein Garagenkomplex, der im Jahr 2015 abgerissen wurde. Seitdem liegt diese Fläche brach. Die Fläche umfasst eine Größe von 8.455 m² und ist im Übersichtsplan dargestellt.
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Leistungen zum Verfahrensmanagement der Erschließung der Fläche „Neumühle, Fasanenstraße/Lerchenstraße“ aus.
Das Vergabeverfahren richtet sich an Unternehmen und Gesellschaften, die die Erschließung der einzelnen Grundstücke der Fläche „Neumühle, Fasanenstraße/Lerchenstraße" umsetzen möchten. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte” (Unterschwellenvergabeordnung UVgO).
Das Interesse ist in Form eines schriftlichen Gebotes bis zum 13.05.2022 an Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft, Herrn Andreas Thiele, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin zu richten.
Das Exposé zur Ausschreibung ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/wohnbauland zu finden.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum