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Neuer Online-Dienst für Bürgerinnen und Bürger: Schwerin startet elektronische Wohnsitzanmeldung 19.11.2024

Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt ab sofort bequem von zu Hause aus anmelden. Der neue Online-Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)“ erspart ihnen Wartezeiten und Behördengänge. Schwerin gehört zu den ersten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Online-Service anbietet. Er ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das den Bürgern den Zugang zu kommunalen Dienstleistungen erleichtert und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben soll. 

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist einfach zu handhaben: Der gesamte Prozess – von der Dateneingabe bis zur Bestätigung – ist intuitiv gestaltet und innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Die Verknüpfung mit dem digitalen Servicekonto (Bund-ID) gewährleistet eine sichere und datenschutzkonforme Anmeldung.

Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung sind ein aktivierter elektronischer Identitätsnachweis auf dem Personalausweis, die dazugehörige PIN, ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät, ein Bund-ID-Konto sowie die Installation der AusweisApp auf dem Smartphone oder PC. Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der eWA ist auf der Plattform https://www.wohnsitzanmeldung.de/ verfügbar.

Dank der digitalen Abwicklung werden die Wartezeiten im Bürgerbüro insgesamt deutlich verkürzt. Besonders Berufstätige, Familien und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gewinnen durch diese Vereinfachung deutlich an Flexibilität und Komfort“, sagt der für den Bürgerservice zuständige Dezernent Silvio Horn.

Auch die Verwaltung selbst profitiert: Die Digitalisierung sorgt für eine effizientere Bearbeitung der Anträge und schafft Kapazitäten für andere wichtige Aufgaben. Schwerin setzt damit ein klares Zeichen für eine bürgerorientierte Verwaltungsmodernisierung.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ entwickelt und den Kommunen länderübergreifend zur Verfügung gestellt.

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