Schweden hat aktuell eine sogenannte Inzidenz von 50 Corona-infizierten Personen pro 100.000 Einwohner überschritten. Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juni (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV2-QuarV) müssen Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern kommen, müssen sich nicht mehr in 14-tägige Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben, wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das sich auf eine anerkannte Testung stützt. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt worden sein.
Bei Vorlage eines Testes unter vorgenannten Bedingungen ist eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Corona Landesverordnung MV vom 12. Juni 2020 auch für Personen aus Schweden möglich.