Eheschließungen, die bis 3. Mai angemeldet waren, können weiterhin nur im Alten Ratssaal des Rathauses Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten durchgeführt werden.
Die Trauungen sind nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt wird die Brautpaare telefonisch kontaktieren.