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Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 04.90.01 „Krebsförden II Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet“ 11.10.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 01.10.2019 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 04.90.01 „Krebsförden II Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung ist im Übersichtsplan dargestellt. Dieser befindet sich im Stadtteil Krebsförden, südlich des Sieben Seen Centers.

Planungsziel ist es, die Festsetzungen im Geltungsbereich aufzuheben, um die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnnutzung zu schaffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den heutigen Planungsabsichten und -zielen. Im Geltungsbereich ist ein Mischgebiet festgesetzt. Mischgebiete erfordern ein Durchmischungsverhältnis von Wohngebäuden und nicht störenden Gewerbebetrieben, sodass im Gebiet der Teilaufhebung im größerem Umfang nicht störende Gewerbebetriebe zulässig wären. Nach Rechtskraft der Teilaufhebung können Wohngebäude nach der Art der baulichen Nutzung der näheren Umgebung zugelassen werden.

Der Teilbereich des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren aufgehoben, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Textsatzung und die Begründung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 04.90.01 „Krebsförden II Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet“ liegen in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

In dieser Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Den Entwurf der Textsatzung und die Begründung finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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