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Zwei vorzeitige Baumfällungen am Großen Moor: Auflagen zum Vogelschutz erteilt 06.06.2019

 

Die Stadt hat die vorzeitige Fällung von zwei Bäumen am Großen Moor 14 unter Auflagen genehmigt. Für beide Bäume lagen bereits Fällgenehmigungen für den Herbst vor. Die Deutsche Telekom hatte die vorzeitige Fällung bei der Stadt beantragt, um im  Interesse eines schnelleren Bauablaufs auf Bitten der Stadt bereits vor der kompletten Sanierung des Straßenabschnitts notwendige Vorarbeiten ausführen zu können. Aufgrund der Bauarbeiten am Schlachtermarkt konnte die Straße in dem Abschnitt nicht vollständig gesperrt werden,  um die  Zufahrt der Rettungskräfte zu sichern, was die Fällung der zwei Bäume erforderte. Die Genehmigung für die vorzeitige Fällung wurde mit der Auflage erteilt, dass die Firma vorab überprüft, ob Vögel in den Bäumen nisten.

 

 

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