Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am Freitag die Einstufung der Straße Großer Moor als Anliegerstraße als zutreffend beurteilt. Geklagt hatte ein Anlieger gegen den Heranziehungsbescheid der Landeshauptstadt Schwerin für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. „Dieses Urteil ist – obwohl nur zu der Beleuchtungsanlage verhandelt wurde – auch für den Ausbau der Straße bedeutsam, weil das Gericht unsere Ansicht teilt, dass es sich bei dem Großen Moor um eine Anliegerstraße handelt“, so Schwerins Hauptamtsleiter Hartmut Wollenteit.