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Änderungen der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) der Landeshauptstadt Schwerin 01.10.2019

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 09. 09. 2019 folgende Änderungen der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser ( AEB ) der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen:

I. Anpassung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB)

1. Im Inhaltsverzeichnis wird zu § 26 der Text um die Wörter „Datenaustausch/Widerspruchsrecht ergänzt. Der Text zu § 26 lautet damit wie folgt: „Datenschutz/Datenaustausch/Widerspruchsrecht“.

2. Der § 26 „Datenschutz“ wird unter Aufhebung seines bisherigen Wortlautes wie folgt neu gefasst:

„§ 26 Datenschutz/ Datenaustausch / Widerspruchsrecht

(1)Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist: Landeshauptstadt Schwerin, - Schweriner Abwasserentsorgung (SAE), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin.

(2) Der/die Datenschutzbeauftragte der Stadt steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter datenschutz@schwerin.de zur Verfügung.

(3) Die Stadt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere die Angaben des Kunden im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung von gesetzlichen Schuldverhältnissen und Verträgen zur Benutzung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. auf Grundlage der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit § 4 Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, lit. b, c und f DSGVO). Die Stadt behält sich zudem vor, personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Art. 6 lit. b oder f DSGVO an Auskunfteien zu übermitteln.

(4) Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der in Absatz 3 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern und soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist: ­

  • Stellen, die als Dienstleister im Rahmen von Auftragsverarbeitung für die Stadt tätig sind („Dritte"). Hierbei kann es sich sowohl um Unternehmen der Stadtwerke Schwerin-Unternehmensgruppe als auch um weitere Unternehmen und Partner handeln (kaufmännische und technische Dienstleister, insbesondere Ingenieur- und Planungsbüros, Baufirmen und Handwerker sowie Inkassodienstleister, IT- und Internetdienstleister, Callcenter-Dienstleister, Druckdienstleister, Entsorgungs- bzw. Aktenvernichtungsunternehmen, Berater);
  • ­Schlichtungsstellen, Versicherungen, insbesondere dem Kommunalen Schadenausgleich, Versicherungsmaklern, Geldinstituten, (Zahlungsabwicklung), Wirtschaftsprüfern, Anwälten, Auditoren;

  • ­Finanz- und Steuerbehörden, Polizei- und Justizbehörden sowie weiteren behördlichen Stellen (mit vorliegender Rechtsgrundlage oder gesetzlich vorgeschriebener Übermittlung).

(5) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Abwasserentsorgung und zur Wahrung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 28 EigenbetriebsVO i.V. mit § 29 GemHVO und § 257 HGB) solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.

(6) Der Kunde hat gegenüber der Stadt Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DSGVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Verarbeitungen, die die Stadt auf ein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO stützt, kann der Kunde aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit unter Angabe dieser Gründe widersprechen. Die Stadt wird die personenbezogenen Daten im Falle eines begründeten Widerspruchs grundsätzlich nicht mehr für die betreffenden Zwecke verarbeiten und die Daten löschen, es sei denn, sie kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Kunde hat das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten nicht mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einklang steht.“

II. Inkrafttreten

Diese Änderungen der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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