Die Landeshauptstadt Schwerin ist in ihrer Funktion als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des sonstigen öffentlichen Personennahverkehres verantwortlich. Als zuständige örtliche Behörde beabsichtigt sie die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen an die Nahverkehr Schwerin GmbH zum 31.10.2024 für die Dauer von 22,5 Jahren entsprechend der VO (EG) 1370/2007.
Zu diesem Zwecke wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht. Das hier bereitgestellte ergänzende Dokument zu dieser Vorinformation definiert die verbindlichen Anforderungen an die Erstellung dieser Verkehrsleistung.