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Ab 1. Mai 2025 für Pässe und Ausweise nur noch digitale Lichtbilder erlaubt: Schwerin setzt Gesetzesänderung um, die Manipulationen verhindern soll 16.04.2025

Bereits seit Mitte März können im Dokumentenservice des Stadthauses biometrische Passbilder mobil und direkt im Antragsverfahren erstellt werden.  © KSM/SIS

Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten in Kraft. Die Pass-/Ausweis- und Ausländerbehörden dürfen dann Lichtbilder für die Antragstellung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch in digitaler Form medienbruchfrei annehmen und verarbeiten.

„Die Stadt Schwerin hat sich frühzeitig auf diese Änderung vorbereitet. Wir bieten bereits seit 2016 die Möglichkeit, biometrische Passbilder direkt vor Ort im Stadthaus zu erstellen, was sich als praxisgerecht erwiesen hat. Mit der Einführung des neuen Verfahrens Biometric Go haben wir diesen Service weiter optimiert. Durch die unmittelbare Erstellung der Fotos am Arbeitsplatz verkürzt sich der gesamte Antragsprozess erheblich, was unseren Service für die Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessert,“​ sagt der für den Bürgerservice zuständige Dezernent Silvio Horn.

Hintergrund der zum 1. Mai in Kraft tretenden Änderung ist die zunehmende Manipulationsgefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Bild enthält Merkmale mehrerer Personen. Solche manipulierten Lichtbilder können zur Täuschung bei der Ausweisbeantragung genutzt werden. Die neuen Vorgaben sollen Manipulationen dieser Art künftig verhindern.

Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt oder direkt in der Behörde angefertigt werden. Diesen Service bietet die Landeshauptstadt Schwerin direkt bei der Beantragung an: Digitale Lichtbilder können jetzt in der Behörde über eigens dafür angeschaffte Smartphones aufgenommen werden. Das Foto wird während Ihres Termins zur Beantragung des Passes oder Personalausweises durch die Behördenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt. Dabei fallen Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Foto an.

Termine für die Antragstellung können wie bisher ganz bequem digital unter www.schwerin.de gebucht werden.

Ferner können nach wie vor die Lichtbilder durch private Anbieter (z. Bsp. zertifizierte Fotografen und Fotografinnen sowie Drogeriemärkte) erstellt werden. Die Anbieter müssen das Lichtbild über eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten hierfür einen Code, mit dem die Behörde das Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen kann. Diese durch private Anbieter erstellten Lichtbilder können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können ab Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.

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