An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Leerungen für die nachstehenden Feiertage werden wie folgt durchgeführt:
Abfuhrtermine vom 24. Dezember (Heiligabend) werden bereits am 23. Dezemberdurchgeführt.
Termine vom 23. Dezember finden bereits am 21. Dezember statt.
Die Entleerungen vom 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag) fallen auf den 24. Dezember und die Entleerungen vom 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) erfolgen am 27.Dezember.
Sie werden einen Tag später nachgeholt. Somit verschieben sich die Entleerungen vom 27. Dezember auf den 28. Dezember (Samstag).
Eine weitere Verschiebung erfolgt aufgrund des Feiertages am 1. Januar 2020 (Neujahrstag).
Die Leerungen für den 1. Januar werden am 2. Januar 2020 nachgefahren.
Dadurch verschieben sich an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag.