Die Landeshauptstadt Schwerin hat sich kritisch zum Entwurf der Landesverordnung zur Durchführung des Konsumcannabisgesetzes geäußert und wendet sich insbesondere gegen die kommunale Zuständigkeit bei den Cannabis-Kontrollen. „Obwohl die fachliche Expertise bei der Landespolizei und nachgeordneten Dienststellen des Landwirtschaftsministeriums vorliegt und dort auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, sollen die ohnehin überlasteten Kommunen weitere Vollzugsaufgaben übernehmen und den gesetzeskonformen Konsum von Cannabis in der Fläche kontrollieren. Unser Ordnungsdienst ist mit seiner großen Aufgabenfülle bereits voll ausgelastet, die notwendige Sachkenntnis und Infrastruktur müsste bei uns erst aufgebaut werden “, erklärt Schwerins Ordnungsdezernent Silvio Horn in einer Stellungnahme. Die Landeshauptstadt lehnt den vorliegenden Entwurf der Landesverordnung als sachlich und finanziell nicht gerechtfertigt ab. Der Kontroll- und Vollzugsaufwand, der mit der beabsichtigten Aufgabenübertragung verbunden ist, sei durch die Kommunen keineswegs ohne zusätzliche Kosten umsetzbar. „Zum wiederholten Mal will das Land eine neue Aufgabe auf die kommunale Ebene übertragen, ohne den dafür notwendigen finanziellen Mehraufwand auszugleichen.“