Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.05.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden - Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses als Vollsortimenter.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum