Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt 15.01.2025

 © Christian Schwier/Adobe Stock

In der Landeshauptstadt beginnt in diesen Tagen der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Um den erwarteten Andrang bei der Briefwahl zu bewältigen, wird die Landeshauptstadt zur Bundestagswahl ein zweites Briefwahllokal in der Friesenstraße 29 einrichten. Auch die übrigen Vorbereitungen zur vorgezogenen Bundestagswahl laufen in der Schweriner Wahlbehörde auf Hochtouren.

Alle Arbeiten liegen derzeit im Plan. Unter anderem sind die Wahllokale festgelegt, Aufträge für den Druck der Wahlunterlagen sind ausgelöst, die Wahlvorschläge der Parteien werden geprüft, der Wahlausschuss ist einberufen und vor allem: 746 Wahlhelfer für 87 Urnen- und Briefwahllokale sind gefunden. Alle Freiwilligen erhalten in diesen Tagen Post von der Wahlbehörde mit ihren Berufungen. „Ich freue mich sehr, dass sich in dieser sehr kurzen Zeit die nötige Anzahl an Freiwilligen gefunden hat. Dass sich sogar mehr Interessierte gemeldet haben als wir benötigen, zeigt einmal mehr, dass viele Menschen bereit sind, sich für die Demokratie zu engagieren“, sagt Kreiswahlleiterin Juliane Rickert.

Sichtbar ist die nahende Bundestagswahl auch schon im Stadtbild durch Wahlplakate. Seit vergangenem Freitagabend dürfen die Parteien Wahlplakate kostenfrei aufhängen. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl abgenommen sein. Die Parteien wurden im Vorfeld auf alle relevanten Regelungen hingewiesen, die bei der Wahlwerbung zu beachten sind. So dürfen z.B. Lichtmasten mit Verkehrs- und Hinweisschildern sowie Signalmasten für Lichtsignalanlagen nicht für Wahlwerbung genutzt werden.

Am 24. Januar 2025 kommt der Wahlausschuss zu seiner 1. Sitzung zusammen. Dieses Gremium entscheidet u.a. über die Zulassung der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge können bis zum 20. Januar 2025 eingereicht werden.

Briefwahlunterlagen werden Anfang Februar zugesandt

In Kürze werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Daraus ergibt sich, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Außerdem können mit der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbehörde bittet um Beachtung der verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl: Statt wie sonst üblich sechs Wochen ist dieses Mal voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben.

Die Briefwahlunterlagen können bei entsprechendem Antrag erst Anfang Februar zugesandt werden, da zunächst die Wahlvorschläge bestätigt und die Stimmzettel gedruckt werden müssen. Die Stadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, den Wahlbrief sehr zügig zurückzusenden oder persönlich im Stadthaus (z. B. im Hausbriefkasten oder der Wahlbehörde) abzugeben. Die Stimmabgabe ist auch direkt in einem der beiden Briefwahllokale möglich.

Zusätzliches Briefwahllokal öffnet in der Friesenstraße

Da voraussichtlich nur knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung stehen, hat sich die Stadt entschieden, in der Weststadt ein zweites Briefwahllokal zusätzlich zum Perzina-Haus einzurichten.

Die beiden Briefwahllokale befinden sich:
  • im Digitalen Innovationszentrum Schwerin, Erdgeschoss des Perzina-Hauses, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin
  • im Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin

 

Die Briefwahllokale haben zu folgenden Zeiten geöffnet: 
Montag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag (15.02.2025) 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wahl aus dem Ausland nur per Briefwahl möglich

Im Ausland lebende Deutsche können nur per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Hierzu muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Gemeindebehörde die Eintragung ins Wählerverzeichnis (Anlage 2 zu § 18 Abs. 4 BWahlG) beantragt werden. Mit diesem Antrag ist auch die Beantragung der Briefwahlunterlagen verbunden, welche sodann auf dem schnellsten Weg an die angegebene Anschrift im Ausland versendet werden. Für den Rückversand ist der Wähler verantwortlich. Die Briefwahlunterlagen müssen die Schweriner Wahlbehörde bis zum Wahltag 18 Uhr erreicht haben, damit die Stimme im jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt werden kann.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Schwerin werden in den kommenden Wochen bis zum Wahltag fortlaufend bereitgestellt unter: www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/bundestagswahl/

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029