Die Landeshauptstadt wird die neue Starkregengefahrenkarte Schwerins am 21. November 2024 der Öffentlichkeit vorstellen. Die Starkregengefahrenkarte ist ein wichtiger Baustein des integrierten Stadtentwässerungskonzepts (ISREK), das die Landeshauptstadt derzeit auf Basis eines Förderprojektes erarbeitet. Potentielle Überflutungsgebiete bei Starkregen erscheinen in der Karte als dunkelblaue Flächen. Wer die Karte besser verstehen möchte, der sollte auf jeden Fall die Bürgerveranstaltung der Stadt am 21. November 2024 um 18.00 im Speicher (Röntgenstraße 22, 19055 Schwerin) besuchen. Dort werden den Schwerinerinnen und Schwerinern auch erste Ergebnisse der kommunalen Gefährdungs-analyse vorgestellt
Die Erarbeitung des integrierten Stadtentwässerungskonzepts für Schwerin wird vom Bundesumweltministerium gefördert und in einer Arbeitsgruppe umgesetzt. Dort arbeiten unter Leitung des Fachdienstes Umwelt, die Schweriner Wasser- und Abwasserbetriebe SAS, SAE und WAG, der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ sowie weitere Beteiligte eng zusammen. Auftragnehmer ist die Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH.
„Bei der Bürgerveranstaltung möchten wir das Thema Starkregen allgemeinverständlich beleuchten und Interessierten die Starkregengefahrenkarten vorstellen und die gefährdeten Bereiche erläutern“, erläutert die Projektverantwortliche der Stadt Antonia Calenberg.
Auf Basis der Starkregengefahrenkarten werden bestehende Risiken und der Handlungsbedarf der Kommune identifiziert. Dabei geht es insbesondere um auf bauliche und städtebauliche Vorsorgemaßnahmen und eine wasserbewusste Stadtentwicklung.
Hintergrund: Was ist Starkregen?
Starkregen ist ein Wetterereignis, bei dem in kurzer Zeit große Niederschlagsmengen fallen. Zur Klassifizierung von Starkregenereignissen dient der Starkregenindex, kurz SRI. Dieser teilt die Niederschlagsereignisse in vier Kategorien ein: Starkregen, intensiver Starkregen, außergewöhnlicher Starkregen und extremer Starkregen. Je nach Intensität werden diesen Kategorien entsprechende Zuständigkeiten und Maßnahmen zum Überflutungsschutz zugeordnet.