Eine Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander oder auch mit Firmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Die Sprechstunde der Schiedsstelle in Schwerin findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Das nächste Beratungsangebot bietet die Schiedsstelle am 19. Dezember 2024 an. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende bzw. nach Feierabend.
Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin mit Sitz im Stadthaus bietet Schlichtungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen, bei Ärger wegen mangelhafter Reparaturen, bei Schadensersatz - und Schmerzensgeldforderungen sowie Beleidigung oder Verleumdung, bei leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch an.
Mit ihrem ehrenamtlichen Dienst tragen die geschulten und neutralen Schiedsleute dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger ohne Einschaltung der Gerichte schnell und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können.
Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf. Allerdings schlichten die Schiedsperson nicht in allen Fällen, so zum Beispiel nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.